Einbürgerung

   


Abgabe des Bürgerbriefs im Januar 2005 an alle im letzten Jahr eingebürgerten Neu-Bürger.

  Für die Einbürgerungen in Aesch müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden. (Bundes- Kantons- und Gemeindevorschriften). Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Bedingungen zusammengefasst. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Bürgergemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Dort können auch die erforderlichen Formulare, das Einbürgerungsreglement der Bürgergemeinde sowie ein Leitfaden bezogen werden.

A Schweizer/ innen

  • Es wird eine Wohnsitzdauer von mindestens 5 Jahren vorausgesetzt. Zusammen mit dem neuen Bürgerrecht darf die sich um das Bürgerrecht bewerbende Person nicht mehr als zwei Gemeindebürgerrechte besitzen. Es muss also allenfalls auf weitere Bürgerrechte verzichtet werden.

  • Der Kanton erhebt sowohl für Baselbieter Bürger als auch für übrige Schweizer eine Einbürgerungsgebühr. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom effektiven Aufwand und der Anzahl Personen (Einzelperson / Ehepaare / mit bzw. ohne Kinder).

  • Die Gebühr der Bürgergemeinde beträgt Fr. 600.-- bis Fr. 50.--, je nach Wohnsitzdauer, wird aber mit längerer Wohnsitzdauer in Aesch (ab dem 6. Jahr) reduziert.

B Ausländer / innen

  • Es wird eine Wohnsitzdauer in der Schweiz von insgesamt 12 Jahren, davon mindestens die letzten 5 Jahre in Aesch, vorausgesetzt. Bei Ehegatten, die seit mindestens 3 Jahren verheiratet sind, muss nur eine der beiden Personen diese Wohnsitzvoraussetzung erfüllen, für die andere Person genügen insgesamt 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz.

  • Eingebürgert kann nur wer:

    • in den schweizerischen Verhältnissen eingegliedert ist.
    • mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist.

    • die schweizerische Rechtsordnung beachtet, die öffentlichen-rechtlichen und privaten Pflichten erfüllt und einen guten Ruf geniesst

    • die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.

  • Die Gebühr des Bundes für die Erteilung der eidg. Einbürgerungsbewilligung beträgt für Minderjährige Fr. 50.-- für volljährige Einzelpersonen Fr. 100.-- und für Ehegatten/Familien Fr. 150.--

  • Die kantonale Gebühr richtet sich nach Aufwand.

  • Die Gebühr der Bürgergemeinde richtet sich nach Aufwand und beträgt in der Regel Fr. 1000.-- pro Gesuch. Bei zusätzlich nötig werdenden Einbürgerungsgesprächen fallen pro Gespräch Kosten von weiteren Fr. 200.-- an.

  • Für die Ehegatten von Schweizer Bürgern/ innen gelten besondere Bestimmungen. Erkundigen Sie sich auf der Justiz-, Polizei-, und Militärdirektion Liestal, wo die nötigen Abklärungen vorgenommen werden.