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Verwaltung
Bürgerrat
Einbürgerung
Forstbetrieb
Gebäude
Mietobjekte
Bürgerwy
Literatur
Gasthof und Hotel Mühle
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A Schweizer/ innen
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Es wird eine Wohnsitzdauer von mindestens 5 Jahren
vorausgesetzt. Zusammen mit dem neuen Bürgerrecht darf die sich um
das Bürgerrecht bewerbende Person nicht mehr als zwei
Gemeindebürgerrechte besitzen. Es muss also allenfalls auf weitere
Bürgerrechte verzichtet werden.
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Der Kanton erhebt sowohl für Baselbieter Bürger als
auch für übrige Schweizer eine Einbürgerungsgebühr. Die Höhe der
Gebühr ist abhängig vom effektiven Aufwand und der Anzahl Personen
(Einzelperson / Ehepaare / mit bzw. ohne Kinder).
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Die Gebühr der Bürgergemeinde beträgt Fr. 600.-- bis
Fr. 50.--, je nach Wohnsitzdauer, wird aber mit längerer
Wohnsitzdauer in Aesch (ab dem 6. Jahr) reduziert.
B Ausländer / innen
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Es wird eine Wohnsitzdauer in der Schweiz von
insgesamt 12 Jahren, davon mindestens die letzten 5 Jahre in Aesch,
vorausgesetzt. Bei Ehegatten, die seit mindestens 3 Jahren
verheiratet sind, muss nur eine der beiden Personen diese
Wohnsitzvoraussetzung erfüllen, für die andere Person genügen
insgesamt 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz.
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Eingebürgert kann nur wer:
- in den schweizerischen Verhältnissen eingegliedert
ist.
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mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten
und Gebräuchen vertraut ist.
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die schweizerische Rechtsordnung beachtet, die
öffentlichen-rechtlichen und privaten Pflichten erfüllt und einen
guten Ruf geniesst
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die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht
gefährdet.
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Die Gebühr des Bundes für die Erteilung der eidg.
Einbürgerungsbewilligung beträgt für Minderjährige Fr. 50.-- für
volljährige Einzelpersonen Fr. 100.-- und für Ehegatten/Familien Fr.
150.--
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Die kantonale Gebühr richtet sich nach Aufwand.
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Die Gebühr der Bürgergemeinde richtet sich nach
Aufwand und beträgt in der Regel Fr. 1000.-- pro Gesuch. Bei
zusätzlich nötig werdenden Einbürgerungsgesprächen fallen pro
Gespräch Kosten von weiteren Fr. 200.-- an.
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Für die Ehegatten von Schweizer Bürgern/ innen
gelten besondere Bestimmungen. Erkundigen Sie sich auf der Justiz-,
Polizei-, und Militärdirektion Liestal, wo die nötigen Abklärungen
vorgenommen werden.
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